Einlasskriterien
Unser Unternehmen lebt davon, Gästen Einlass zu gewähren. Nicht davon, sie abzuweisen
An allen Öffnungstagen ist der Einlass ab 16 Jahren möglich.
Am Eingang behalten wir uns das Recht vor, bei allen Besuchern Ausweiskontrollen durchzuführen.
Wir legen großen Wert auf ein gepflegtes Auftreten. Trendige Kleidung und pfiffige Sneaker sind bei uns gerne gesehen. Diesen Anspruch stellen wir an uns selbst und dürfen es auch von unseren Gästen erwarten.
Jeder Gast, der durch sein äußeres Erscheinungsbild und sein Verhalten demonstriert, dass er einen schönen Abend in unserer Location erleben möchte, ist uns herzlich willkommen.
Motto-Veranstaltungen wie zum Beispiel „Fasching“ oder „Halloween“ leben von ihren individuellen Gästen, die ihre Gesinnung und ihren Geschmack u.a. durch außergewöhnliche Kleidung zum Ausdruck bringen.
Keinen Anspruch auf Einlass haben Personen, die stark alkoholisiert, geltungssüchtig, aggressiv oder bewaffnet sind, die unter Drogen stehen oder denen bereits Hausverbot erteilt wurde.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unser Einlasspersonal von der Geschäftsführung nicht angehalten wird, eine willkürliche Selektion nach Herkunft, Nationalität oder Religionszugehörigkeit an den Gästen vorzunehmen.
Wir beschäftigen in unserem Haus Mitarbeiter aus dzt. sieben Nationen und lehnen jede Art von Diskriminierung ab. Unser Türpersonal hat einzig und alleine dafür Sorge zu tragen, dass
gepflegte und friedfertige Gäste einen harmonischen Abend in unserem Haus verbringen können.
Wir unterstützen die Ziele hinsichtlich der Toleranz und Interkulturalität und heißen jeden Gast willkommen, der ein zivilisiertes und friedfertiges Benehmen zeigt, gleich welcher Nationalität.
Wir wünschen unseren Gästen eine schöne Zeit in unserer Location! |
