Jugendschutz
Für alle Gäste von 16 bis 18 Jahren ist der Aufenthalt leider nur bis 0.00 Uhr gestattet.
Wir sind per Gesetz dazu verpflichtet, Minderjährige ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten ab 0:00 Uhr von unseren Veranstaltungen auszuschließen
Damit Dein Abend bei uns zu einem besonderen Erlebnis wird und nicht schon an der Tür endet, sollten einige Dinge beachtet werden!
An allen Öffungstagen ist der Einlass ab 16 Jahren gestattet. Achtet auf besondere Altersbeschränkungen im Programm!
Das Vorzeigen Eures Ausweises ist daher Pflicht!
Ohne Ausweis keine Einlass, auch wenn ihr schon 18 Jahre und älter seid!
Es gibt aber eine Ausnahmeregelung:
Die "Übertragung von Erziehungsaufgaben". Eure Eltern können einer Person ab 21 Jahren die Erziehungsaufgabe für den aktuellen Abend übertragen und Ihr dürft so auch nach 0.00 Uhr noch weiter
feiern.
Ein entsprechendes Formular sowie einen Infobogen für Eure Eltern findet Ihr hier zum Download.
